27.08.2020 · Fachbeitrag aus UE · Schadenabwicklung
Der Beitrag über das Urteil des LG Münster, wonach bereits vorhandene Kratzer am Stoßfänger bei einer Unfallbeschädigung des Stoßfängers keinen Vorteilsausgleich rechtfertigen (UE 8/2020, Seite 12) hat bei den Schadengutachtern unter den UE-Lesern Wellen geschlagen. Zwei Leserfragen dazu lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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21.08.2020 · Nachricht aus UE · Gutachten
Bei einem Schaden in Höhe von 276,43 Euro darf der Geschädigte einen Gutachter zur Ermittlung der Schadenhöhe und des Reparaturwegs einschalten. Zwar wäre ein komplettes Schadengutachten nicht erforderlich. Wenn der Geschädigte den Gutachter jedoch mit der Erstellung eines Kurzgutachtens beauftragt, dessen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur Schadenhöhe stehen (hier 95,20 Euro), muss der Schädiger die Kosten ersetzen (AG Hannover, Urteil vom 29.06.2020, Az. 419 C 12938/19, ...
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18.08.2020 · Nachricht aus UE · Mietwagen
Hat der Geschädigte gleich nach dem Unfall etwa gegen 19:30 Uhr ein Ersatzfahrzeug angemietet, liegt dennoch keine Not- und Eilsituation vor, wenn diese Sofortanmietung nicht notwendig war. So entschied das LG Hagen.
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17.08.2020 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Für Verkehrsunfallgeschädigte, die sich nicht gewerblich mit der Verwertung von Gebrauchtfahrzeugen befassen, soll der Schadengutachter nach der BGH-Rechtsprechung den Restwert (RW) am örtlichen Markt ermitteln . Doch wenn eine Haftungsquote verbleibt, wäre es für den Geschädigten günstiger, den höchsten erzielbaren RW zu ermitteln. Denn je besser er das Unfallfahrzeug verkauft hat, desto kleiner ist die verbleibende Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und RW. Je kleiner die ...
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14.08.2020 · Nachricht aus UE · Ausfallschaden
Auch das OLG München positioniert sich klar gegen eine Pflicht des Geschädigten, zur Geringhaltung des Ausfallschadens seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Denn es sei schwierig, den Rückstufungsschaden über mehrere Jahre hinweg durchzusetzen.
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12.08.2020 · Nachricht aus UE · Ausfallschaden
Wenn der Geschädigte zur Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist und wenn er das dem gegnerischen Versicherer mitgeteilt hat, spricht es nicht gegen seinen Nutzungswillen, wenn er sich erst drei Monate nach dem Unfall mit Totalschadenfolge ein Fahrzeug anschafft. So entschied das OLG München. Denn erst mit dem kurz zuvor gezahlten Schadenersatzbetrag konnte der Geschädigte das Fahrzeug erwerben.
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11.08.2020 · Nachricht aus UE · Kasko
Können die gespeicherten Fahrzeugdaten Aufschluss darüber geben, ob sich der Unfall so ereignet hat, wie vom Versicherungsnehmer (VN) angegeben, führt die Weigerung des VN, die Daten auslesen zu lassen, zur Leistungsfreiheit des Versicherers, entschied das LG Köln.
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06.08.2020 · Nachricht aus UE · Neuwertentschädigung
Wenn die Voraussetzungen der Neuwertentschädigung im Haftpflichtfall vorliegen (Unfall mit erheblichem Schaden am Fahrzeug mit weniger als 1.000 km Laufleistung und weniger als einem Monat Nutzungszeit), schadet es für die Neuwertentschädigung nicht, wenn der Geschädigte erst die Haftungsklärung abwartet (hat vier Wochen gedauert) und der ersatzweise beschaffte Neuwagen aufgrund der Lieferzeit erst drei Monate später geliefert wird, entschied das AG Lippstadt.
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05.08.2020 · Nachricht aus UE · Neuwertentschädigung
Erhält der Geschädigte beim Kauf eines Fahrzeugs einen Rabatt in Höhe von 15 Prozent, den der Fahrzeug-Hersteller „Menschen mit Behinderung“ ohne Verhandlungen gewährt, ist dieser Rabatt auf die Neuwertentschädigung (Unfall mit erheblichem Schaden an Fahrzeug mit weniger als 1.000 km Laufleistung und weniger als einem Monat Nutzungszeit) anzurechnen. Damit hat der BGH – wie von UE vorhergesagt – die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. bestätigt (BGH, Urteil vom 14.07.2020, Az.
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04.08.2020 · Nachricht aus UE · Fiktive Abrechnung
Verweigert die Werkstatt, auf die der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung verweist, auf telefonische Nachfrage Auskunft zu deren Stundenverrechnungssätzen, darf der Geschädigte und Kläger zu Recht davon ausgehen, dass die vom Versicherer benannten Beträge nicht die allgemeinen Aushangpreise sind. Er darf davon ausgehen, dass es sich um Sonderpreise für den Versicherer handelt, entschied das AG Kerpen.
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