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  • 20.05.2021 · Fachbeitrag · Restwert

    Erfolgreicher Restwertregress gegen Schadengutachter – und die Konsequenzen für die Praxis

    | „Der Kfz-Sachverständige muss Restwertangebote bei drei Anbietern am regionalen Markt einholen und die eingeholten Angebote kritisch überprüfen. Sind die ermittelten Restwertangebote offensichtlich zu niedrig angesetzt, verletzt der Kfz-Sachverständige seine auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers bestehenden Pflichten, wenn er diese Angebote in seinem Gutachten berücksichtigt.“ UE erklärt Ihnen, welche Schlüsse Sie aus diesem Restwertregressverfahren vor dem OLG Zweibrücken ziehen sollten, das für den Versicherer erfolgreich verlaufen ist. |