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  • 21.10.2026 · Nachricht · Zurechnungszusammenhang

    AG Zwickau: Folgeschaden wegen ungeschickten Verhaltens nach dem Unfall wird dem Schädiger zugerechnet

    Nachdem sich zwei Fahrzeuge Spiegel an Spiegel gestreift hatten, war der Außenspiegel „noch dran“, aber die Halterung teilweise gebrochen. Beim Versuch, an der Unfallstelle den Spiegel für die Weiterfahrt auszurichten, brach die Halterung ab. Der Geschädigte fuhr nun mit dem außen hängenden Spiegel weiter. Am Ende der Heimfahrt war die Außenhaut der Tür auch durch dessen Pendelei beschädigt. Der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Unfall und dem Schaden an der Tür hat das AG Zwickau beschäftigt.