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  • · Fachbeitrag · Wertminderung/Schadenabwicklung

    Versicherer manipuliert dreist einen Prüfbericht

    | Dass eintrittspflichtige Versicherer kürzen, wo es geht, ist bekannt. Wenn sie aber zu diesem Zweck einen Prüfbericht schwärzen, um wichtige Informationen vorzuenthalten, sorgt das für Fassungslosigkeit. Ein solcher, vollständig dokumentierter Vorgang liegt der UE-Redaktion vor ‒ und mahnt zu gesteigerter Aufmerksamkeit. |

     

    Versicherer schwärzt Wertminderung im Prüfbericht

    Der Geschädigte reicht ein Schadengutachten ein, weil er fiktiv abrechnen möchte. Der Gutachter hat auch eine merkantile Wertminderung festgestellt. Der Versicherer lässt das durch eine Gutachtenorganisation prüfen. Der Prüfbericht wird übersandt. Er enthält eine großflächige Schwärzung.

     

    Das Abrechnungsschreiben enthält den Text: „Den Anspruch auf Wertminderung haben wir geprüft. Nach Art und Umfang der Reparaturarbeiten und unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters und der Betriebsleistung besteht kein Anspruch auf Wertminderung.“

     

    Der bearbeitende Anwalt weiß aus vielfacher Beschäftigung mit den Prüfberichten der Gutachtenorganisation, dass an der geschwärzten Stelle stets die Bemerkung zum merkantilen Minderwert zu finden ist. Enthielte diese Bemerkung der Gutachtenorganisation die Aussage des Abrechnungsschreibens, hätte es nun wahrlich keinen Grund gegeben, die Passage zu schwärzen.

     

    Ein cleverer Anruf führt zum Erfolg

    Zu seiner Bearbeitungsweise schreibt uns der Anwalt, der uns auf den Vorgang aufmerksam gemacht hat: „Man muss sich ja nur doof stellen und beim xy-Versicherer anrufen: Wir: ‚Sie haben vergessen die Wertminderung zu überweisen, steht ja sogar im Prüfbericht, dass die nicht zu beanstanden ist.‘ Die: ‚Oh richtig, steht da ja. Hat der Sachbearbeiter wohl übersehen.‘ Und dann kam das Geld.“

     

    PRAXISTIPP | Es kann sinnvoll sein, einen Ordner anzulegen mit einer kleinen Sammlung von Prüfberichten der jeweiligen Dienstleister der Versicherer, damit man deren typischen Aufbau kennt. Was ist typischerweise wo zu finden? Bei schwarzen Flächen muss dann die rote Lampe angehen. Warum kann das geschwärzt sein? Einen anderen Sinn, als dem Geschädigten Günstiges zu eliminieren, hat das wohl kaum.

     

    Ein Fall für den Staatsanwalt?

    Der Verweis auf den Prüfbericht einer externen Gutachtenorganisation soll ja die Abrechnung stützen. Wenn der Versicherer eine für ihn ungünstige Bemerkung unterdrückt, ist das eine Täuschungshandlung mit dem Ziel, einen Irrtum herbeizuführen. Doch ist der Vorgang vermutlich zu klein, als dass eine Staatsanwaltschaft ihn ernst nimmt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 11 | ID 46968186