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  • 22.01.2020 · Nachricht · Verbringungskosten/Kasko

    Verbringungskosten auch im Kaskofall erstattungsfähig

    | Mit dem AG Zeven hat ein weiteres Gericht entschieden: Wenn der Kaskoversicherungsvertrag keine andere Regelung dazu enthält, gehören die Verbringungskosten zu den „erforderlichen Kosten“ der Reparatur im Sinne der Reparaturkostenklausel des Vertrags. Sie sind dann in Höhe des von der Werkstatt berechneten Betrags zu erstatten (AG Zeven, Urteil vom 25.09.2019, Az. 3 C 150/19, Abruf-Nr. 213226 , eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, Rechtsanwälte HSP, Stade). |