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  • · Fachbeitrag · Verbringungskosten

    Wirkt sich die Lkw-Maut auf Bundesstraßen auf die Verbringungskosten aus?

    | Die Verbringungskosten für den Transport des karosseriereparierten Fahrzeugs zum Lackierer und des lackierten Fahrzeugs zurück gehören derzeit zu den umstrittensten Positionen rund um das Unfallregulierungsgeschehen. Wenn dann ein Außeneinfluss hinzukommt, wie aktuell die Maut auf Bundesstraßen, steht neues Streitpotenzial im Raum. Dazu erreichte uns folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Da wir seit dem 01.07.2018 die Maut auf unseren Bundesstraßen haben, müssen wir diese für unseren Schlepp-Lkw, den wir zur Verbringung von Fahrzeugen von unseren Betriebsteilen zur Lackiererei benutzen, bezahlen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob wir diese Kosten an die regulierende Versicherung, egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden, weiterberechnen können?

     

    Immerhin sind es Kosten, die erforderlich sind durch das Bundesfernstraßenmautgesetz. Der Berechnungsschlüssel steht laut Toll-Collect fest und wird auf deren Seite so beschrieben: „Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz je Kilometer, der die Infrastrukturkosten und die Kosten für die verursachte Luftverschmutzung enthält.“