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  • · Nachricht · Verbringungskosten

    Verbringungskosten auch bei kurzer Fahrstrecke

    | Das AG Flensburg und das AG Ulm sehen ganz klar und richtig, dass die Fahrstrecke bei der Fahrzeugverbringung nur ein Teil des Gesamtaufwands ist. |

     

    • Das AG Flensburg sagt: „Denn für den Transport eines Fahrzeugs sind bei kurzen und langen Entfernungen dieselben Sicherungsmaßnahmen und Arbeiten zur Verladung notwendig, welche mit deutlichem Zeitaufwand verbunden sind.“ (AG Flensburg, Urteil vom 26.07.2019, Az. 66 C 37/19, Abruf-Nr. 214492, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Schlüter, Flensburg). Es ging hier um eine Fahrstrecke von etwa einem Kilometer.
    • Genauso sieht es das AG Ulm: „Bei der Verbringung eines Fahrzeugs handelt es sich aus der Sicht eines Laien nicht nur um Kosten, die für die Fahrt abhängig von den gefahrenen Kilometern anfallen, sondern um einen Vorgang, bei dem das Fahrzeug verladen, ordnungsgemäß gesichert und wieder abgeladen wird, wobei sich der gleiche Vorgang nach der Lackierung wiederholt. Dabei ist erforderlich, dass das verunfallte Fahrzeug ordnungsgemäß entsprechend der Straßenverkehrsordnung gesichert ist und nicht beschädigt wird.“ (AG Ulm, Urteil vom 14.02.2020, Az. 4 C 1378/18, Abruf-Nr. 214497, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).