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  • · Fachbeitrag · Teilkasko/WILDSCHADEN

    Der berührungslose Wildschaden: Ein Dauerproblem in der Herbstzeit

    | Herbstzeit ist Wildschadenzeit. Die früher einsetzende Dämmerung im Feierabendverkehr steigert das Risiko, einen Wildschaden zu erleiden. Beim Zusammenstoß mit dem Stück Wild sind die Probleme in der Regulierung eher gering. Große Widerstände des Versicherers sind allerdings beim berüchtigten berührungslosen Wildschaden zu erwarten. |

    Wildschaden am Kfz als Fall der Teilkaskoversicherung

    In den „Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ des Gesamtverbandes für die Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Wildschaden in der Teilkaskoversicherung wie folgt definiert:

     

    • Zusammenstoß mit Haarwild

    A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).