· Fachbeitrag · Teilkasko
Hagelschaden und Reparatur durch Markenbetrieb mit „Dellendrücker“ als Subunternehmer
| Bei einem Hagelschaden ist einem VN zuzubilligen, sein noch junges stets in einer Markenwerkstatt gewartetes Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen, so das AG Stuttgart. |
Streit um die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten
Das Firmenfahrzeug war am Tag des schadenstiftenden Hagelereignisse etwa zweieinhalb Jahre alt. Der Kaskoversicherer hat auf der Grundlage der Stundenverrechnungssätze einer Reparaturfirma, die das englische Wort für Hagel (hail) im Namen trägt, Reparaturkosten in Höhe von ca. 1.967,47 Euro ermittelt. Der VN beauftragte jedoch die regional ansässige Werkstatt der Fahrzeugmarke mit der Reparatur. Wegen der Differenz der Stundenverrechnungssätze von 82 Euro zu 209,52 Euro kostete das 3.747,86 Euro.
Markenwerkstatt hat Subunternehmerrechnung versehentlich offengelegt
Weil die Werkstatt versehentlich auch die Rechnung ihres Subunternehmers an den Kaskoversicherer übermittelt hat, lag nun offen auf dem Tisch: Sie hat nur vor- und nachbereitende Arbeiten gemacht. Für die Dellenbeseitigung hatte sie die Dellentechnik-Firma als Subunternehmer beauftragt, die auch der Versicherer favorisiert hatte. Das nahm der Versicherer zum Anlass, nur den Betrag aus seiner ursprünglichen Kalkulation zu erstatten. Mehr sei für die fachgerechte Dellenbeseitigung nicht erforderlich im Sinne der Bedingungen.
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