· Fachbeitrag · Standgeld
Kein Standgeld bei Sicherstellung des Unfallfahrzeugs für Polizei
| Ein Abschleppunternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug nach einem Unfall sicherstellt und verwahrt, hat nach Aufhebung der Sicherstellungsmaßnahme keinen Anspruch auf Standgeld gegenüber dem Fahrzeughalter, entschied das OLG Düsseldorf. |
Dazu fehle es schlichtweg an einer Anspruchsgrundlage. Denn das Fahrzeug wurde nicht für den Halter verwahrt, sondern aufgrund einer ordnungsrechtlichen Maßnahme für die öffentliche Hand (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.2.2014, Az. I-1 U 86/13; Abruf-Nr. 143226).
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