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  • 23.01.2015 · Fachbeitrag · Schadenminderungspflicht

    Pauschaler Warnhinweis „kein Geld“ genügt zunächst

    | Wenn der Geschädigte dem Versicherer vorgerichtlich ohne nähere Spezifizierung und ohne beigefügte Nachweise darauf aufmerksam macht, zu einer Vorfinanzierung der Reparatur aus eigenen Mitteln nicht in der Lage zu sein, genügt das. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, mangels Detailangaben und Nachweisen hätte er das nicht überprüfen können, entschied das AG Oranienburg (Urteil vom 18.12.2014, Az. 21 C 197/14; Abruf-Nr. 143617 ; eingesandt von Rechtsanwalt Marcus Gülpen, Berlin). |