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  • 27.05.2016 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Unfallschaden teilweise erst nach Verkauf des Fahrzeugs erkannt

    | Zeigt sich nach einem Unfall und der Reparatur des Schadens ein Spätschaden, so ist der vom ursprünglichen Schadenersatzanspruch umfasst. Daran ändert auch nichts, dass das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft ist. Der Käufer kann sich den Anspruch abtreten lassen, entschied das AG Hamburg-Barmbek. |