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  • 09.04.2020 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Noch nicht wieder zugelassenes Fahrzeug wird beschädigt

    | Wird das Eigentum an dem beschädigten Fahrzeug durch einen Kaufvertrag nachgewiesen und ist der Geschädigte im Besitz des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, kommt es für die Anspruchstellereigenschaft nicht darauf an, dass der Geschädigte noch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist (LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2019, Az. 54 S 33/19, Abruf-Nr. 214828 in Verbindung mit AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.01.2019, Az. 10 C 3030/18, Abruf-Nr. 214829 , eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin). |