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  • 27.03.2020 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Kein Neu-für-alt-Abzug für Motorradhelm

    Wegen der überragenden Anforderungen an die Sicherheit ist bei einem unfallbeschädigten Motorradhelm der Neupreis zu entschädigten. Bei der sonstigen Motorradschutzkleidung ist allerdings nur der Zeitwert anzusetzen, entschied das AG Waiblingen.