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  • · Nachricht · Schadenabwicklung

    Kein Neu-für-Alt-Abzug bei Kindersitzen

    | Kindersitze können durch die bei einem Unfall einwirkenden Kräfte Schaden nehmen, der durch Augenschein weder zu bestätigen noch zu verneinen ist. Daher sind sie im Regelfall zu erneuern. Dabei darf kein Neu-für-Alt-Abzug vorgenommen werden. Denn anderenfalls müsste der Geschädigte ja gebrauchte Kindersitze erwerben, von denen er aber ebenfalls nicht beurteilen kann, dass sie unbeschädigt sind, so das LG Amberg. |

     

    Das LG Amberg entschied in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Rechtsprechenden (LG Amberg, Urteil vom 17.04.2023, Az. 14 O 491/22, Abruf-Nr. 234882, eingesandt von Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf).

     

    Wichtig | Manche Gerichte übertragen diesen Gedanken auch auf Motorrad-Schutzkleidung. Da allerdings ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Denn Motorradkleidung unterliegt auch der Mode. Und Abschürfungen durch Sturz und Rutschen auf dem Untergrund sind auch für den Laien sichtbar.