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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Corona-Krise: Antworten auf Praxisfragen zur Unfallschadenregulierung (Stand 24.03.2020)

    | Behördliche Schließungen vieler nicht die Grundversorgung sichernden Läden. Flächendeckend geschlossene Schulen und Kindertagesstätten. Der dringende Appell, zu Hause zu bleiben mit Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Mag es nun auch weniger Unfälle geben, weil weniger gefahren wird, so laufen doch die Unfälle aus der unmittelbaren Zeit davor und die aktuell doch noch stattfindenden Schadenereignisse in Probleme hinein. Das wirft Fragen auf, die der folgende Beitrag beantwortet. |

    Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung

    Bei Reparaturschäden können Verzögerungen entstehen, weil maßgebliche Mitarbeiter derzeit in Quarantäne sind oder wegen nicht auf die Schnelle lösbarer Kinderbetreuungen zu Hause bleiben (müssen). Dieselbe Situation kann beim Lackierer eintreten. Oder bei beiden Beteiligten. Auch die Lieferketten können gestört sein, wenn es um Ersatzteile geht.

     

    Entstehen Verzögerungen schon dadurch, dass der Schadengutachter ein oder zwei Tage länger braucht, als gewöhnlich, kann bis zur Entscheidung des Kunden, wie es weitergehen soll, Standgeld berechnet werden, das der Versicherer erstatten muss.