· Fachbeitrag · Restwert
BGH: Restwert am Sondermarkt zu ermitteln bei durch herstellereigene Bank finanziertem Fahrzeug
| Es kam, wie es sich aufgrund verschiedener Äußerungen „aus Karlsruhe“ bereits angedeutet hatte und wie es UE bereits als Risiko beschrieben hatte: Jedenfalls bei einem durch eine dem Hersteller zuzuordnende Bank finanzierten und an die Bank sicherungsübereigneten Fahrzeug muss der Restwert unter Einbeziehung des „Restwertmarktes im Internet“ ermittelt werden. Sprich: unter Einbeziehung der Restwertbörsen, also genau so, wie es bereits für Leasingfahrzeuge entschieden wurde. |
BGH unterscheidet zwischen verschiedenen Banken
Der BGH differenziert aber zwischen der Finanzierung durch Sparkassen, Volksbanken etc. und den Herstellern zuzuordnenden Banken: „Vielmehr ist ‒ mit dem Berufungsgericht ‒ darauf abzustellen, ob es sich wie in den bisher entschiedenen Fällen eines Autohauses und eines Leasinggebers bei dem konkreten geschädigten Sicherungsnehmer um ein Unternehmen handelt, welches sich jedenfalls auch mit dem Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen befasst. Dies mag zwar bei den meisten Finanzdienstleistern nicht der Fall sein, kann jedoch für die in den VW-Konzern als Tochtergesellschaft eingebundene Automobil-Bank ohne weitere Aufklärung im Tatsächlichen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Im Übrigen hat der Senat in seiner erwähnten Leasingentscheidung maßgeblich darauf abgestellt, ob es dem Leasinggeber selbst oder über die in seine Geschäftstätigkeit eingebundenen Autohäuser ohne weiteres möglich gewesen wäre, Zugriff auf den Sondermarkt der Restwertaufkäufer im Internet zu nehmen.“ (BGH, Urteil vom 25.03.2025, Az. VI ZR 174/24, Abruf-Nr. 248667).
Wenn Bank nur auf Kfz-Handel spezialisiert ist ‒ was gilt da?
Die BGH-Entscheidung führt in die Folgefrage: Wie steht es denn bei Fahrzeugen, die durch auf Kooperationen mit dem Autohandel ausgerichteten und darauf spezialisierten Banken finanziert wurden?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig