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  • 17.02.2022 · Nachricht · Sachverständigenkosten

    Gutachtenrechnung nach Reklamation des Versicherers bezahlt

    Die vom Geschädigten bezahlte Gutachtenrechnung hat Indizwirkung für die schadenrechtliche Erforderlichkeit des aufgewendeten Betrags. Das gilt, so das AG Coburg, auch, wenn der Geschädigte die Rechnungsdifferenz erst nach der Teil-Erstattung durch den Versicherer und dessen Reklamation zur Höhe bezahlt hat.