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  • 18.08.2026 · Nachricht · Sachverständigenkosten

    Berufungsentscheidung des LG Bochum sehr umfassend zur Erstattung des Sachverständigenhonorars

    In einem Streit um die Erstattung des Sachverständigenhonorars hat es der Versicherer mit einem neuen Dreh versucht, das Sachverständigenhonorar auf eine Zeitaufwandsabrechnung umzubiegen: Weil der BGH sowohl die Abrechnung anhand der Schadenhöhe als auch anhand des Zeitaufwandshonorars erlaube, dürfe das Gericht nur die Variante zusprechen, die für den Schädiger die günstigste sei. Und das sei die Abrechnung nach Zeitverbrauch. Dazu das LG Bochum: Insoweit bestehe für das Gericht keine Schadenminderungspflicht zugunsten des Schädigers.