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  • 01.07.2013 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Versicherer beauftragt Gutachter – Geschädigter auch

    | Beauftragt der gegnerische Haftpflichtversicherer auf die Schadensmeldung hin einen Schadengutachter, ohne dass der Geschädigte dem ausdrücklich zugestimmt hat, ändert das nichts daran, dass der ebenfalls einen Schadengutachter seines Vertrauens beauftragen darf. Auch die Kosten dieses Gutachtens muss der Versicherer erstatten (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.5.2013, Az. 30 C 843/12; Abruf-Nr. 131962 ; eingesandt von Rechtsanwältin Daniela Mielchen, Hamburg). |