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  • 02.11.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Reparaturbestätigung durch Sachverständigen erstattungsfähig

    | Der Geschädigte darf sich auf Kosten des Schädigers die Einzelheiten der Reparatur von einem Sachverständigen bestätigen lassen, um bei einem späteren Unfall die Reparatur nachweisen zu können. Mit dem AG Bielefeld hat sich ein weiteres Gericht dieser Rechtsprechung angeschlossen. |