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  • · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    „Kostenfrei für Sie bei allen Haftpflichtschäden“

    | Wirbt ein Schadengutachter mit dem Slogan „Wir kommen zu Ihnen! Kostenfrei bei allen Haftpflichtschäden“, dann bedeutet das bei einer vernünftigen Auslegung nicht, dass er auf Fahrtkosten verzichtet. Offensichtlich ist damit gemeint, dass die Kosten vom Schädiger erstattet werden, urteilte das AG Hattingen. |

     

    PRAXISHINWEISE |

    • Die „Kostenfrei für Sie …“-Werbung gibt es immer wieder mal. Insoweit geht die einzig richtige Interpretation des Gerichts über den Einzelfall hinaus (AG Hattingen, Urteil vom 01.07.2016, Az. 11 C 36/16, Abruf-Nr. 188240, eingesandt von Rechtsanwältin Azime Zeycan, Bochum).
    • Auch wenn zu erwarten ist, dass andere Gerichte das genauso sehen: Die Werbeaussage im Urteilsfall ist nicht klug. „Die Kosten werden bei voller Haftung vom Schädiger erstattet“, dürfte beim potenziellen Kunden genauso ankommen und ist weniger angreifbar.
     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 4 | ID 44239443