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  • 13.06.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Bei der SV-Auswahl hat der Geschädigte ein Auswahlermessen

    Der Geschädigte hat bei der Auswahl des Schadengutachters einen Auswahlspielraum. Er muss nicht im Hinblick auf die für die Begutachtung entstehenden Fahrtkosten den nächstgelegenen Schadengutachter auswählen, entschied das AG Biberach.