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  • 13.06.2016 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Bei der SV-Auswahl hat der Geschädigte ein Auswahlermessen

    | Der Geschädigte hat bei der Auswahl des Schadengutachters einen Auswahlspielraum. Er muss nicht im Hinblick auf die für die Begutachtung entstehenden Fahrtkosten den nächstgelegenen Schadengutachter auswählen, entschied das AG Biberach. |