19.02.2021 · Nachricht · Sachverständigenhonorar
Geschädigter darf Gutachter aussuchen – auch bei 31 km Entfernung
| Der Geschädigte darf einen Schadengutachter auswählen. Er ist nicht verpflichtet, den nächstgelegenen zu nehmen. Eine Entfernung und damit auch vom Gutachter berechnete Fahrtkosten für 31 km einfache Strecke sind noch angemessen, so das AG Nördlingen. |