19.03.2024 · Nachricht · Restwert
LG München I hält Restwertüberangebot für nicht mehr plausibel
Sachverständig beraten kommt das LG München I zu dem Ergebnis: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 21.000 Euro und Reparaturkosten von mehr als 25.000 Euro netto ist ein Restwert in Höhe von 14.859,99 Euro (alle Beträge brutto) nicht plausibel.
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