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  • 25.03.2024 · Nachricht · Restwert

    LG Mönchengladbach: Kein Restwertüberangebot vom überörtlichen Markt vor Verkauf des Unfallfahrzeugs

    Das LG Mönchengladbach akzeptiert ein vor Verkauf des Unfallfahrzeugs eingegangenes Überangebot nicht, wenn es vom überörtlichen Markt stammt. Das Gericht begründet das auch mit dem Argument potenziell unzuverlässiger Abholtermine.