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  • 29.07.2020 · Nachricht · Restwert

    Die Ankündigung eines Überangebots genügt nicht

    | Dass der Versicherer dem Geschädigten vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs ein Restwertüberangebot ankündigt, genügt nicht, um Pflichten des Geschädigten entstehen zu lassen. Nur ein konkretes Angebot löst die Schadenminderungspflicht aus, entschied das AG Münster. |