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  • 29.08.2024 · Nachricht · Restwert

    BGH stellt klar: Leasinggesellschaften müssen Restwerte über Restwertbörsen ermitteln

    | Für viele war schon nach der BGH-Entscheidung zur Restwertermittlung bei einem dem Autohaus gehörenden Unfallwagen aufgrund einer Randbemerkung im Urteil klar: Leasinggesellschaften gehören zu den Geschädigten, die sich gewerblich mit dem An- und Verkauf – mit zwischenzeitlicher Langzeitvermietung namens Leasing – von Kraftfahrzeugen befassen. Der schadenrechtliche Restwert ist daher unter Zuhilfenahme des Sondermarkts im Internet zu ermitteln. Nun ist das endgültig vom BGH geklärt: |