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  • 29.07.2020 · Nachricht · Restwert

    Bei finanziertem Fahrzeug ist der Restwert lokal zu ermitteln

    | Da eine dem Automobilhersteller zuzurechnende Bank Fahrzeuge nur finanziert, aber nicht selbst verwertet, darf auch sie sich auf den (im konkreten Fall regional) vom Schadengutachter ermittelten Restwert verlassen. Eigene Restwertermittlungen muss sie nicht vornehmen, entschied das AG Münster, Urteil vom 19.06.2020, Az. 61 C 225/19, Abruf-Nr. 216601 , eingesandt von Pflüger Rechtsanwälte, Köln). |