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Altautoverordnung: Was auf Industrie und „Unfallbranche“ zukommt – ein Überblick

Sie wird erst in zwei Jahren Anwendung finden, doch es wird bereits über sie gesprochen, denn der Entwurf liegt nun vor: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG. UE gibt einen groben Überblick, was auf Industrie und „Unfallbranche“ zukommt.
Recyclingquote erhöhen ist das große Ziel
Das große Ziel ist eine höhere Recyclingquote, um Rohstoffe zu sparen und bei den knappen Rohstoffen Abhängigkeiten von Ländern außerhalb der UE zu reduzieren. Der Weg zum Ziel wird von zwei Seiten angegangen.
Anforderungen zur Geburt des neuen Autos
Das neue Fahrzeug soll recyclingfreundlich konstruiert sein und nach und nach mit höheren Anteilen an recyceltem Material gebaut werden. So heißt es in der Pressemitteilung des Rates der Europäischen Industrie vom 12.12.2025 unter der Zwischenüberschrift „Kreislauforientierte Konstruktion und Rezyklatanteil“:
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