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Freistellung genügt nicht: Weitere Urteile sind hinzugekommen und Textbaustein 643 wurde aktualisiert
Die Liste der Urteile, die insbesondere dem Versicherer VGH attestieren, dass dessen Idee, es bestehe statt eines Zahlungsanspruchs nur ein Freistellungsanspruch des Geschädigten, nicht tragfähig sei, wird länger:
- AG Buxtehude, Urteil, Az. 31 C 298/25, Abruf-Nr. 251969, eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, HSP, Hamburg/Stade: „Die Beklagte hat vorgerichtlich gegenüber der Klägerin Freistellung von Ansprüchen des Sachverständigen angeboten, dies ist jedoch nicht ausreichend. Der Anspruch der Klägerin richtet sich auf Zahlung an den Sachverständigen Zug-um-Zug gegen Abtretung etwaiger Regressansprüche.“
- AG Einbeck, Urteil vom 16.12.2025, Az. 2 C 222/25, Abruf-Nr. 251970, eingesandt von Rechtsanwalt Lars Kasulke, JurCar, Hannover: „Soweit der Beklagtenvertreter die Auffassung vertritt, dass kein Zahlungsanspruch bestünde, da bereits eine Freistellungserklärung abgegeben wurde, teilt das Gericht diese Auffassung nicht.“
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