09.09.2025 · Nachricht · Reparaturkosten/Gutachterkosten
Freistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung genügt nicht
| Auch das AG Uelzen ist der Auffassung, dass eine Freistellung gegen Vorteilsausgleichsabtretung den Anforderung der BGH-Rechtsprechung nicht genügt. Es hat den Versicherer zur Zahlung verurteilt (AG Uelzen, Urteil nebst Terminprotokoll vom 19.08.2025, Az. 17 C 8044/25, Abruf-Nr. 249895 , eingesandt von Rechtsanwalt Björn Schröder, Lüneburg). |
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