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  • 19.02.2020 · Nachricht · Reparaturkosten/Gutachten

    Originelles Argument zur Bedeutung des Gutachtens

    | Der Geschädigte selbst kann nicht beurteilen, ob das Schadengutachten richtig ist oder falsch. Deshalb darf er sich auf das Gutachten verlassen und den Auftrag zur Reparatur gemäß gutachterlichen Vorgaben erteilen. Das ist ein alter Hut. Originell ist aber das Argument, dass das AG Wesel hinzufügt: Der Versicherer wisse es doch auch nicht. Der habe doch auch zur Prüfung auf die Firma ControlExpert zurückgreifen müssen (AG Wesel, Urteil vom 21.11.2019, Az. 26 C 90/19, Abruf-Nr. 213268 , eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |