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  • 13.02.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Der Laie und der Versicherer, der auch nichts weiß

    | Der Geschädigte als Laie darf sich auf das Schadengutachten und den darin als notwendig beschriebenen Lackierumfang verlassen. Der Versicherer kann bei einer auf der Grundlage des Gutachtens erfolgten Reparatur nicht einwenden, einzelne Arbeitsschritte seien nicht erforderlich gewesen, entschied das AG Köln. |