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  • 13.07.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Warum sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen darf

    Das Schadengutachten hat den Zweck, dem Geschädigten die Informationen zu geben, die er in Ermangelung eigener Sachkunde selbst nicht hat. Das ist ein alter Hut. Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun auf den Punkt gebracht, warum sich der Geschädigte auf die Feststellungen des Schadengutachters verlassen darf: