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  • 22.05.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Pauschale für Kleinteile ist erstattungspflichtig

    | Sieht das Schadengutachten eine Kleinteilepauschale vor, und hat die Werkstatt die Pauschale nach der Reparatur berechnet, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sie erstatten, urteilte das AG Ravensburg. Im Prozess ging es um 9,38 Euro. So wird sparen auf Dauer teuer. |