16.11.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten
Enthält die Reparaturrechnung eine Pauschale für Kleinteile, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer die erstatten. Das gilt erst recht, wenn die Pauschale vom Schadengutachter ebenfalls kalkuliert wurde. So urteilte das AG Schwandorf.
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