29.04.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Pauschale für Kleinersatzteile ist zu erstatten
Die Abrechnung einer Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der sonstigen Ersatzteilsumme ist nicht zu beanstanden, entschied das AG Solingen (Urteil vom 29.1.2016, Az. 11 C 372/15, Abruf-Nr. 185077 , eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Rau, Solingen).
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