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  • 27.02.2025 · Nachricht · Reparaturkosten

    LG Berlin: Eine ausgelastete Werkstatt darf die Reparatur am eigenen Fahrzeug so abrechnen, als sei es ein Kundenfahrzeug

    Repariert eine Werkstatt das bei einem Haftpflichtschaden beschädigte Fahrzeug, das ihr selbst gehört, kann sie den Schaden so abrechnen, als sei das ein Kundenfahrzeug. Voraussetzung: Sie hatte genug Kundenaufträge. Dies hat das LG Berlin entschieden und die Spielregeln zusammengefasst.