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  • 25.03.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für den Reparaturablaufplan erstattungsfähig

    | Beauftragt der Geschädigte wegen Streitigkeiten um die berechtigte Dauer des Ausfallschadens die Werkstatt mit der Erstellung eines Reparaturablaufplans und berechnet die Werkstatt ihm dafür Kosten, muss der Versicherer die Kosten (im Urteilsfall 41,65 Euro) erstatten, entschied das AG Siegburg. |