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  • 19.03.2019 · Nachricht · Ausfallschaden

    Reparaturablaufplan und Schadenminderungspflicht

    | Hat der Geschädigte mittels eines vom Versicherer angeforderten Reparaturablaufplans dargelegt, dass die Reparatur wegen eines fehlenden Ersatzteils statt fünf prognostizierten Reparaturtagen 39 Tage gedauert hat, genügt es nicht, dass der Versicherer schlicht behauptet, das hätte schneller gehen können. Er muss detailliert vortragen, welche Maßnahme der Geschädigte zumutbar zur Verringerung des Ausfallschadens hätte ergreifen müssen, entschied das AG Siegburg. |