· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Freie Werkstatt und Schadenersatz für junges beschädigtes werkstatteigenes Fahrzeug
Zum Dauerbrenner des Schadens am werkstatteigenen Auto stellt uns ein Leser, der eine freie Werkstatt betreibt, eine interessante Frage:
Frage: Wir sind eine freie Werkstatt und unterhalten einen kleinen Mobilitätsfuhrpark sehr junger Fahrzeuge. Eines davon wird unfallbeschädigt. Es wird fiktiv abgerechnet. Der Versicherer rechnet die Preise aus dem Gutachten, das er auf Basis der Kosten der lokalen Werkstatt der Marke kalkuliert hat, auf unsere Preise herunter und zieht 20 Prozent als unseren gedachten Unternehmergewinn ab. Haben wir als freie Werkstatt bei einem so jungen Fahrzeug nicht auch den Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten der Markenwerkstatt?
Antwort: Die Antwort weist das AG München, das sich mit einem ähnlichen Vorgang beschäftigt hat. Ein Fuhrunternehmen hatte einen noch nicht drei Jahre alten Actros. Im Firmenverbund des Unternehmens gibt es auch eine freie Lkw-Werkstatt.
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