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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Durch Regenwasser beschädigte Polsterung nach Unfall

    | Ist eine Tür des Fahrzeugs unfallbedingt so verformt, dass Regenwasser in das Fahrzeug eindringt und die Lederpolsterung beschädigt, ist das ein auf den Unfall zurückzuführender Schaden, entschied das AG Würzburg ( Urteil vom 6.7.2012, Az. 16 C 406/12 ; Abruf-Nr. 122222 ). |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Ist die Undichtigkeit der Tür für den geschädigten Laien erkennbar und hätte er angesichts eines drohenden Gewitters Schutzmaßnahmen ergreifen können, trifft ihn ein Mitverschulden.
    • Eine ähnliche Frage kann sich im Verhältnis des Kunden zur Werkstatt stellen. Hat die Werkstatt das undichte Fahrzeug nicht regenfest verwahrt, kommt eine Haftung wegen der Verletzung einer Obhutspflicht gegenüber dem Kunden in Betracht.
     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 3 | ID 34694300