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  • 25.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten

    AG Tettnang: Der Geschädigte entscheidet, ob er ein Gutachten braucht – und nicht der Schädiger/Versicherer

    Ein bereits vorliegender Kostenvoranschlag hindert nicht die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag wird nämlich von der Werkstatt erstellt, die später auch die Reparatur durchführt, und enthält lediglich eine vorläufige Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Das Sachverständigengutachten hat aber einen weiteren Zweck. Es ermöglicht eine von der Werkstatt unabhängige Feststellung und Dokumentation von Art und Umfang des Unfallschadens sowie des erforderlichen Reparaturwegs, entschied das AG Tettnang.