25.09.2026 · Nachricht · Gutachterkosten
AG Tettnang: Der Geschädigte entscheidet, ob er ein Gutachten braucht – und nicht der Schädiger/Versicherer
Ein bereits vorliegender Kostenvoranschlag hindert nicht die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag wird nämlich von der Werkstatt erstellt, die später auch die Reparatur durchführt, und enthält lediglich eine vorläufige Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Das Sachverständigengutachten hat aber einen weiteren Zweck. Es ermöglicht eine von der Werkstatt unabhängige Feststellung und Dokumentation von Art und Umfang des Unfallschadens sowie des erforderlichen Reparaturwegs, entschied das AG Tettnang.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig