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  • 20.11.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    BGH: Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung

    | Der Schädiger bzw. dessen Versicherer darf bei der fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten bei Haftpflichtschäden auch dann auf die Preise einer konkret benannten anderen Werkstatt verweisen, wenn im Schadengutachten bereits statt der Markenwerkstattpreise ortsübliche mittlere Stundenverrechnungssätze die Kalkulationsgrundlage bildeten (BGH, Urteil vom 25.09.2018, Az. VI ZR 65/18, Abruf-Nr. 205554 ). |