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  • 23.10.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Auf „bezahlt“ kommt es bei Reparatur gemäß Gutachten nicht an

    | Ein weiteres Urteil kommt zu dem klaren Ergebnis: Für den Schutz des Geschädigten, sich auf das Gutachten verlassen und den Auftrag zur Reparatur gemäß den gutachterlichen Vorgaben erteilen zu dürfen, kommt es im Rechtsstreit für das Stichwort „Prognose- und Werkstattrisiko“ nicht darauf an, dass der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat. So sagt es auch das LG Deggendorf. |