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  • 22.11.2021 · Nachricht · Reparaturablaufplan

    Reparaturablaufplan angefordert: Kostenerstattungspflicht

    | Wenn der Versicherer einen Reparaturablaufplan anfordert, muss er die Kosten dafür erstatten, entschied nun auch das AG Duisburg. Möchte sich der Schädiger durch nähere Angaben zum Reparaturablauf Gewissheit zu den Mietwagenkosten verschaffen, muss er für den Aufwand aufkommen, den der Geschädigte zur Beschaffung dieser Angaben erbringen muss. |