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  • · Nachricht · Reinigungskosten

    Reinigungskosten vorgesehen und zudem erforderlich

    | Das AG Coburg hat Reinigungskosten mit zwei Begründungsansätzen zugesprochen. Erstens sei die Notwendigkeit der Reinigung reparaturbedingter Verschmutzungen vom Gutachter vorgesehen. Zweitens liege es auf der Hand, dass solche Verschmutzungen entstehen und wieder beseitigt werden müssen (AG Coburg, Urteil vom 25.04.2017, Az. 15 C 4/17, Abruf-Nr. 193939 , eingesandt von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Textbaustein 325 „Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig (H)“ → Abruf-Nr. 34886660
    • Beitrag „Unfallbedingte Reinigungskosten sind erstattungsfähig“, UE 11/2016, Seite 1 → Abruf-Nr. 44326978
    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 3 | ID 44698339