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  • 22.01.2018 · Nachricht · Reinigungskosten

    Kosten für Entfernung von Reparaturschmutz sind zu erstatten

    | Reparaturbedingte Verschmutzungen muss der Geschädigte nicht hinnehmen. Wenn die reparaturausführende Werkstatt die Reinigungsarbeiten berechnet, sind dem Geschädigten entsprechende Schadenkosten entstanden. Der Haftpflichtversicherer muss sie erstatten, urteilte das AG Landau in der Pfalz. |