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  • · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Entfernung von reparaturbedingtem Staub erstattungspflichtig

    | Entsteht bei der Reparatur des Fahrzeugs Staub, sind die Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs ein Teil der Reparaturkosten. Als solche sind sie erstattungspflichtig, entschied das AG Weiden. |

     

    Das Gericht betont, sachverständig beraten, dass die Staubbeseitigung bei einem Metalldach-Cabriolet wichtig sei, weil die Gummidichtungen im Dach besonders empfindlich seien (AG Weiden i. d. Opf. vom 28.6.2016, Az. 1 C 318/16, Abruf-Nr. 187103, eingesandt von Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf).

     

    PRAXISHINWEIS | Auch wenn im Urteil ein besonderer Aspekt (empfindliche Gummidichtungen) zur Begründung mitherangezogen wird, ist der Grundgedanke „Die Entfernung reparaturbedingten Staubs ist erstattungspflichtig“ auf jegliche Fälle übertragbar.